Foto: Cinema in Stuttgart
Quellen: Blickpunkt Film, Rheinland-Pfalz
Nach Hessen (9. Mai), Sachsen (18. Mai), Schleswig-Holstein (18. Mai) und Nordrhein-Westfalen (30. Mai) haben zwei weitere Bundesländer Termine angekündigt, ab denen die Kinos nach dem Corona-Stillstand unter Auflagen wiedereröffnen dürfen.
In Rheinland-Pfalz dürfen die Lichtspielhäuser ihre Pforten bereits ab dem 27. Mai öffnen, allerdings nur nach der behördlichen Prüfung der Erfüllung von strengen Sicherheitsauflagen. Bei Kultureinrichtungen gehören laut offizieller Mitteilung dazu "Zugangskontrollen, die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, die Wahrung der Abstandsregeln, eine weitgehende Beschränkung des Begegnungsverkehrs, das Tragen von Mund-Nasen-Masken und die Vorlage von Hygienekonzepten." Ob die Masken dann auch in den Kinos getragen werden müssen, wurde nicht abschließend erklärt, halte ich jedoch mit Blick auf die anderen Bundesländer für unwahrscheinlich.
In Baden-Württemberg dürfen die Kinos den Betrieb ab Pfingstmontag, dem 1. Juni, wieder aufnehmen. Auch hier gilt die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften als oberstes Gebot. Die Kapazitäten pro Vorstellung sollen unter 100 Personen liegen. Außerdem muss die Rückverfolgbarkeit der anwesenden Personen sichergestellt werden.
Es geht also langsam voran, auch wenn in zehn anderen Bundesländern noch keine Termine für die Wiedereröffnung feststehen. Wie man am Beispiel Hessen jedoch gesehen hat, können solche Ankündigungen auch sehr kurzfristig erfolgen. In Berlin bleiben die Kinos auf jeden Fall bis zum 5. Juni geschlossen – mindestens.
Wer aber denkt, dass alle Kinobetreiber aus Hessen, Sachsen, NRW und anderen Bundesländern, die die Wiedereröffnung angekündigt haben, sich darüber freuen, liegt daneben. In Abstimmung mit dem Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) hat Kim Ludolf Koch, der Geschäftsführer der Cineplex-Kinogruppe, einen Appell an Monika Grütters, die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, sowie die Ministerpräsidenten und Kultusminister der Länder gerichtet, mit der Bitte um einen bundesweit einheitlichen Wiedereröffnungstermin. Dafür schlug er den 4. Juni vor (was aktuell alleine schon an Berlin scheitern würde). Viele Kinobetreiber seien von den kurzfristigen Ankündigungen aktuell überrumpelt und können die Sicherheitsauflagen in kurzer Zeit nicht umsetzen. Als wichtigen Punkt führt er außerdem an, dass bevor die Kinos in ganz Deutschland wieder in Betrieb sind, kein Verleih nennenswerte neue Filme aus Angst vor Umsatzeinbußen herausbringen würde. Und auf brandneue Filme sind die Kinos eben angewiesen, wenn sie in der aktuellen Situation nicht weiter Verluste machen sollen. Ansonsten würde die Wiederaufnahme des Betriebs für viele Kinos unter Umständen höhere Ausgaben als mögliche Einnahmen bedeuten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommentierte den Appell mit: "An mir wird’s nicht liegen, dass ein einheitlicher Termin gefunden wird". Tatsächlich haben bislang nur die wenigsten Kinos in Hessen die Möglichkeit der Wiedereröffnung auch genutzt.